Kassensystem meldepflichtig 2020
Meldepflicht Kassensysteme 2020 Ab 2020 müssen alle elektronischen Kassensysteme, die in Betrieben verwendet werden dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden. Bereits vorhandene Kassen müssen bis spätestens 31.01.2020 dem Finanzamt mitgeteilt werden (Nachmeldefrist). Das mitzuteilende elektronische Aufzeichnungssystem ist einer Betriebsstätte eindeutig zuzuordnen. Sollten Sie sich ein neues Kassensystem ab 2020 anschaffen, müssen Sie dieses innerhalb eines Monats…