Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen `{`BSI`}`
Alle Informationen rund um die „zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung“ (kurz: TSE) an elektronischen Registrierkassen. Wir erläutern Ihnen in aller Kürze was Sie wissen müssen.
Mit dem Gesetz der Kassensicherungsverordnung und immer wieder neuen technischen Richtlinien soll bis zum 01.01.2020 jedes Kassensystem in Deutschland ein Sicherheitsmodul in Form eines Chips gemäß der technischen Richtlinie TR-03153 und TR-03116 besitzen (i. S. d. § 146a AO i. V. m. § 1 Satz 1 KassenSichV). Das bedeutet, dass alle GoBD fähigen Kassensysteme auf diesen neuen Standard umgerüstet werden müssen. Das sind im Normalfall alle Kassensysteme, die spätestens ab dem 01.01.2017 verkauft worden sind. Der Stichtag / Termin 01.01.2020 wird nicht verschoben. Die Finanzverwaltung ist fest daran interessiert, den genannten Termin wahrzunehmen.
Generell gilt: Die Nichteinhaltung oder etwa das Weiterarbeiten mit einer Kasse ohne technische Sicherheitseinrichtung ist ab dem 01.01.2020 nicht gestattet und ist mit empfindlichen Strafen behaftet.
Nichtbeanstandungsregelung Kasse
Am 05.11.2019 wurde die „Nichtbeanstandungsregelung“ für Kassensysteme im Bundesfinanzministerium beschlossen, da der Zeitdruck für den Fachhandel und die Hersteller stetig wächst, da die Sicherheitsmodule bis dato noch nicht erhältlich sind. Eine Nichtbeanstandungsregelung für Kassensysteme in Bezug auf die TSE bedeutet, dass Betriebe, die vor dem 31.12.2019 bei einem Kassenhändler einen Auftrag zur Umrüstung oder die Bestellung eines neuen Kassensystems veranlasst haben, bis zum 30.09.2020 ohne Strafe auskommen. Dies gilt allerdings nur für Aufträge, die vor dem 31.12.2019 erteilt werden!
Ausschnitt des Wortlautes des Bundesfinanzministerium Schreibens zur Nichtbeanstandungsregelung:
„Die technisch notwendigen Anpassungen und Aufrüstungen sind umgehend durchzuführen und die rechtlichen Voraussetzungen unverzüglich zu erfüllen. Zur Umsetzung einer flächendeckenden Aufrüstung elektronischer Aufzeichnungssysteme im Sinne des § 146a AO wird es nicht beanstandet, wenn diese elektronischen Aufzeichnungssysteme längstens bis zum 30. September 2020 noch nicht über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen. (…)“
Wir empfehlen Ihnen, sich rechtzeitig um eine Umrüstung bzw. ein entsprechend neues Kassensystem zu kümmern. Es wird deutschlandweit Lieferengpässe bei allen Herstellern und Fachhändlern geben.
Wichtig:
Die „Nichtbeanstandungsregelung“ ist von der „Übergangsregelung“ zu unterscheiden. Die Übergangsregelung besagt gemäß Art. 97 § 30 Abs. 3 EGAO, dass Kassensysteme, die der GDPdU entsprechen (Kassensysteme, die vor 2017 verkauft worden sind) und bauartbedingt nicht umrüstbar sind eine Fristverlängerung bis zum 31.12.2022 bekommen, auf die technische Sicherheitseinrichtung umzurüsten. Danach müssen diese Kassen auch endgültig durch eine neue POS Registrierkasse ausgetauscht werden.
Technische Sicherheitseinrichtung / Sicherheitschip für Kassensysteme
Die zertifizierte Sicherheitseinrichtung wird es in mehreren Formformaten auf dem Markt geben. Der Einsatz einer TSE gibt es in Form einer MicroSD Karte, einer normalen SD Karte oder eines USB Sticks. Entsprechende Sicherheitsmodule der TSE stehen vsl. ab Januar 2020 zur Verfügung. Kassensysteme die der GoBD entsprechen sind insofern die Möglichkeit besteht mit relativ geringem Aufwand nachrüstbar. Dieser „Chip“ / technische Sicherheitseinrichtung muss direkt in das Kassensystem eingesetzt werden. Er ist steckbar, also einfach in das bestehende Kassensystem zu integrieren und skaliebar/ kostengünstig.
Eine ansehnliche Lösung hat beispielsweise CASIO mit deren Fiskalbox geschaffen. Sie ist selbst an einfache „Tasten Registrierkassen“ anzuschließen und wird ab 2020 in Kombination mit der TSE zu 100% dem zukünftigen Gesetz entsprechen. Uns ist derzeit nicht bekannt, dass ein anderer Kassensystemehersteller solch eine einfache Lösung zur Umrüstung geschaffen hat.
Zahlreiche Unternehmen wie etwa die Bundesdruckerei, cv cryptovision oder SwissBit sind Hersteller von TSEs. Alle aktuellen technischen Richtlinien finden Sie jederzeit auf der offiziellen Webseite des BSI.
Im Rahmen des größten Kassenverbands DFKA e.V. dem auch namhafte Kassenhersteller wie etwa CASIO, Vectron und Orderman und Behörden beigetreten sind sind erfolgreiche Tests bereits Mitte 2019 durchgeführt worden.
Bereits vor Jahren gab es mehrere Test mit sogenannten „INSIKA“ Chips. Mit diesem System sind beispielsweise alle Taxis in Hamburg ausgestatet. Dieses Modul bzw. Verfahren entspricht allerdings nur teilweise den technischen Richtlinien und kann nicht als Lösung verwendet werden.