Neue Gesetze 2020

TSE (Technische Sicherheitseinrichtung) Registrierkassen und Computerkassen, die nicht mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung nach den Anforderungen des BMF – Schreibens nachgerüstet werden können, dürfen nicht mehr eingesetzt werden. Die Kassensysteme müssen über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen, einem Speichermedium und eine digitale Schnittstelle. Es muss gewährleistet sein, dass alle Kasseneingaben mit Beginn des Aufzeichnungsvorgangs …